חַטַּאת הָעוֹף נַעֲשֵׂית לְמַטָּה, וְחַטַּאת בְּהֵמָה לְמַעְלָה. עוֹלַת הָעוֹף נַעֲשֵׂית לְמַעְלָה, וְעוֹלַת הַבְּהֵמָה לְמַטָּה. אִם שִׁנָּה בָּזֶה וּבָזֶה, פָּסוּל. סֵדֶר קִנִּים כָּךְ הוּא. הַחוֹבָה, אֶחָד חַטָּאת וְאֶחָד עוֹלָה. בִּנְדָרִים וּנְדָבוֹת, כֻּלָּן עוֹלוֹת. אֵיזֶהוּ נֶדֶר, הָאוֹמֵר הֲרֵי עָלַי עוֹלָה. וְאֵיזוֹ הִיא נְדָבָה, הָאוֹמֵר הֲרֵי זוֹ עוֹלָה. מַה בֵּין נְדָרִים לִנְדָבוֹת. אֶלָּא שֶׁהַנְּדָרִים, מֵתוּ אוֹ נִגְנְבוּ, חַיָּבִים בְּאַחֲרָיוּתָם. וּנְדָבוֹת, מֵתוּ אוֹ נִגְנְבוּ, אֵין חַיָּבִים בְּאַחֲרָיוּתָן: Das Vogel-Sündopfer wird unten1 unterhalb des roten Streifens, der den Altar in eine untere und eine obere Hälfte teilte. hergerichtet2 das Blut musste an die untere Hälfte des Altars gesprengt werden, der Priester stand deshalb beim Sprengen unten auf dem Fussboden (s. Sebach. VI Note 34). Für מליקה war keine bestimmte Stelle vorgeschrieben, man pflegte sie aber an derselben Stelle vorzunehmen, die für das Sprengen des Blutes vorgeschrieben war, weil sonst die geringe Menge des Blutes unterwegs sich leicht verlieren konnte (s. ebend. Note 9). und das Vieh-Sündopfer oben3 der Priester trat auf den in halber Höhe um den Altar herumführenden Rundgang und sprengte von dort aus das Blut an die vier Ecken des Altars (s. Sebach. V Note 29)., das Vogel-Ganzopfer wird oben hergerichtet4 S. Sebach. VI Note 38. und das Vieh-Ganzopfer unten5 S. ebend. V Note 39., durch eine Abweichung hiervon6 wenn man das unten zu sprengende Blut oben oder das oben zu sprengende unten gesprengt hat (s. Sebach. VII Noten 6 und 11). wird bei diesem wie bei jenem das Opfer untauglich. Die für die Vogelpaare7 קן das Vogelnest, auch für die jungen Vögel selbst gebraucht (s. Deut. 32, 11), ist der gebräuchliche Ausdruck für das aus zwei jungen Tauben oder zwei Turteltauben bestehende Vogelopfer. [vorgeschriebene] Ordnung ist folgende: ist es ein Pflichtopfer8 d. h. in allen Fällen, wo die Darbringung eines Vogelpaares als Pflichtopfer vorgeschrieben ist., so ist eines ein Sündopfer und eines ein Ganzopfer, bei Gelübden und freiwilligen Gaben gibt es nur Ganzopfer9 da als freiwillige Opfer nur Friedensopfer und Ganzopfer dargebracht werden durften, Friedensopfer aber nur von Rindern, Schafen und Ziegen dargebracht wurden.. Was ist ein Gelübde? Wenn jemand sagt: Ich verpflichte mich zu einem Ganzopfer. Was ist eine freiwillige Gabe? Wenn er sagt: Ich bestimme dieses zum Ganzopfer. Was ist der Unterschied zwischen Gelübden und freiwilligen Gaben? Nur der, dass man bei Gelübden, im Falle es10 das Tier, das man in Erfüllung des getanen Gelübdes zum Opfer bestimmt hat. umkommt oder gestohlen wird, es zu ersetzen verpflichtet ist11 weil man sich durch das Gelübde eia Opfer darzubringen verpflichtet hat. und bei freiwilligen Gaben, im Falle es umkommt oder gestohlen wird, es nicht zu ersetzen verpflichtet ist12 weil man nur dieses Tier zum Opfer bestimmt, eine persönliche Verpflichtung, ein Opfer darzubringen, aber nicht übernommen hat..
חַטָּאת שֶׁנִּתְעָרְבָה בְעוֹלָה וְעוֹלָה בְחַטָּאת, אֲפִלּוּ אֶחָד בְּרִבּוֹא, יָמוּתוּ כֻלָּם. חַטָּאת שֶׁנִּתְעָרְבָה בְחוֹבָה, אֵין כָּשֵׁר אֶלָּא כְמִנְיַן חַטָּאוֹת שֶׁבַּחוֹבָה. וְכֵן עוֹלָה שֶׁנִּתְעָרְבָה בְחוֹבָה, אֵין כָּשֵׁר אֶלָּא כְמִנְיַן עוֹלוֹת שֶׁבַּחוֹבָה, בֵּין שֶׁהַחוֹבָה מְרֻבָּה וְהַנְּדָבָה מְמֻעֶטֶת, בֵּין שֶׁהַנְּדָבָה מְרֻבָּה וְהַחוֹבָה מְמֻעֶטֶת, בֵּין שֶׁשְּׁתֵּיהֶן שָׁווֹת: Haben Sündopfer sich unter Ganzopfer gemischt oder Ganzopfer unter Sündopfer13 חטאת und עולה stehen hier kollektivisch: eine oder mehrere zu Ganz- bezw. zu Sündopfern bestimmte Tauben., selbst eines unter zehntausend, muss man sie alle umkommen lassen14 es kann keine der Tauben dargebracht werden, da es bei jeder zweifelhaft ist, ob sie zum Sündopfer bestimmt war und unten oder zum Ganzopfer und oben darzubringen ist, durch ein Abweichen von der Vorschrift aber das Opfer untauglich wird. Das unter die anderen Tiere geratene Tier geht nicht wie sonst in der Mehrheit auf, weil lebende Wesen immer als etwas für sich Bestehendes betrachtet werden (בעלי חיים חשיבי) und deshalb niemals in anderem aufgehen. Es werden deshalb sämtliche Tiere betrachtet, als wären sie Sündopfer-Tiere, die nicht dargebracht werden können, und für diese gilt die Vorschrift, dass sie an einen abgeschlossenen Platz gebracht werden und dort sich überlassen bleiben, bis sie von selbst umkommen.. Haben Sündopfer sich unter Pflichtopfer15 d. h. Taubenpaare, die dazu bestimmt worden sind, als Pflichtopfer dargebracht zu werden, bei denen man aber noch keine Bestimmung darüber getroffen hat, welche von den beiden Tauben als Ganzopfer und welche als Sündopfer dargebracht werden soll. gemischt, sind nur soviele16 Ed. Lowe: מנין. tauglich, wie Sündopfer in den Pflichtopfern enthalten waren17 Wenn z. B. eine Taube, die zum Sündopfer bestimmt war, sich mit zwei Taubenpaaren vermischt hat, die als Pflichtopfer dargebracht werden sollten, so kann keines von den Tieren als Ganzopfer dargebracht werden, da ja das hinzugekommene schon zum Sündopfer bestimmt war. Es können auch nicht drei von ihnen als Sündopfer dargebracht werden, da vielleicht alle drei zu den beiden Taubenpaaren gehört haben und von diesen nur zwei als Sündopfer, die beiden anderen dagegen als Ganzopfer dargebracht werden sollten. Dagegen dürfen zwei von ihnen als Sündopfer dargebracht werden, denn wenn selbst beide zu den beiden Taubenpaaren gehört haben, so sollten ja zwei Tauben von diesen als Sündopfer dargebracht werden. Doch ist auch dieses nur dann statthaft, wenn die beiden Taubenpaare derselben Frau angehört haben, aus einer gleichen Veranlassung, z. B. beide als ein Wöchnerin-Opfer, dargebracht werden sollten und keine ausdrückliche Bestimmung darüber getroffen war, dass das eine Paar für den einen und das andere für den anderen Fall als Opfer verwendet werden sollte, weil nur in diesem Falle es nicht darauf ankommt, wenn nicht von jedem Paare das eine Tier als Sündopfer und das andere als Ganzopfer dargebracht wird, sondern auch die beiden Tiere des einen Paares als Sündopfer und die beiden des anderen als Ganzopfer dargebracht werden dürfen (s. weiter Note 30)., ebenso sind, wenn Ganzopfer sich unter Pflichtopfer gemischt haben, nur soviele tauglich18 und dürfen als Ganzopfer dargebracht werden., wie Ganzopfer in den Pflichtopfern enthalten waren, gleichviel ob die Pflichtopfer in der Mehrzahl und die freiwilligen19 d. h. die Ganzopfer — da freiwillig gespendete Tauben nur als Ganzopfer dargebracht werden dürfen (s. Note 9) —, die sich unter die Pflichtopfer gemischt haben. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn Pflichtopfer und Sündopfer sich untereinander vermischt haben. in der Minderzahl sind, oder die freiwilligen in der Mehrzahl und die Pflichtopfer in der Minderzahl, oder ob die Anzahl beider die gleiche ist20 immer dürfen, wenn Ganzopfer sich unter Pflichtopfer gemischt haben, nur so viele Tauben als Ganzopfer und, wenn Sündopfer, so viele als Sündopfer dargebracht werden, wie vorher Pflichtopfer-Paare vorhanden waren..
בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בְּחוֹבָה וּבִנְדָבָה. אֲבָל בְּחוֹבָה שֶׁנִּתְעָרְבָה זוֹ בָזוֹ, אַחַת לָזוֹ וְאַחַת לָזוֹ, שְׁתַּיִם לָזוֹ וּשְׁתַּיִם לָזוֹ, שָׁלשׁ לָזוֹ וְשָׁלשׁ לָזוֹ, מֶחֱצָה כָּשֵׁר וּמֶחֱצָה פָּסוּל. אַחַת לָזוֹ וּשְׁתַּיִם לָזוֹ, וְשָׁלשׁ לָזוֹ, וְעֶשֶׂר לָזוֹ, וּמֵאָה לָזוֹ, הַמֻּעָט כָּשֵׁר, בֵּין מִשֵּׁם אֶחָד, בֵּין מִשְּׁנֵי שֵׁמוֹת, בֵּין מֵאִשָּׁה אַחַת, בֵּין מִשְּׁתֵּי נָשִׁים: Wann gilt dieses? Wenn Pflichtopfer21 S. Note 15. und freiwillige Opfer22 die nur als Ganzopfer dargebracht werden dürfen. sich untereinander gemischt haben23 oder wenn von einem oder mehreren Pflichtopferpaaren die bereits zum Ganzopfer oder zum Sündopfer bestimmten Tauben sich unter Pflichtopfer-Paare gemischt haben, bei denen diese Bestimmung noch nicht getroffen worden ist.. Waren es aber nur Pflichtopfer24 noch ungesonderte und alle aus einer gleichen Veranlassung z. B. alle als Wöchnerin-Opfer darzubringende., und zwar eines von einer [Frau] und eines von einer anderen, oder zwei von einer und zwei von einer anderen25 jede der beiden Frauen halte zwei Taubenpaare für die beiden von ihr darzubringenden Pflichtopfer bestimmt, ohne anzugeben, welche von den vier Tauben für das eine Opfer verwendet werden sollten und welche für das andere, ebenso bei drei, vier oder mehr Paaren (s. weiter Note 30)., oder drei von einer und drei von einer anderen, so ist die eine Hälfte tauglich und die andere Hälfte untauglich26 es dürfen nur so viele Taubenpaare dargebracht werden, wie die eine der beiden Frauen hatte, und zwar immer die eine als Ganzopfer und die andere als Sündopfer, so dass selbst angenommen, dass alle die dargebrachten Tiere der einen der beiden Frauen angehört hätten, von ihren Paaren doch nur so viele als Ganzopfer und nur so viele als Sündopfer dargebracht werden, wie davon als solche dargebracht werden sollten. Würde man dagegen eine Taube mehr als Ganzopfer oder als Sündopfer darbringen, als die eine der beiden Frauen Taubenpaare hatte, so würde in dem Fälle, dass alle die als Ganzopfer, bezw. die als Sündopfer dargebrachten Tiere gerade der einen der beiden Frauen angehört haben, von ihren Taubenpaaren eine Taube als Ganzopfer dargebracht werden, die als Sündopfer, oder als Sündopfer, die als Ganzopfer hätte dargebracht werden sollen, was unstatthaft ist. Da nicht festzustellen ist, welcher von beiden Frauen die Tauben, die dargebracht werden, eigentlich gehören, so bringt sie der Priester mit der Bestimmung dar, dass sie als Opfer für diejenige gelten sollen, die sie hierfür bestimmt hatte. Um aber ihrer Opferpflicht nachzukommen, müssen dann beide Frauen gemeinschaftlich noch einmal so viele Opferpaare darbringen, wie jede für sich zu bringen hatte, indem dabei jede von ihnen erklärt, dass sie, soweit die bereits dargebrachten Opfer die ihren waren, auf ihren Anteil an diesen Opfertieren zu Gunsten der anderen Verzicht leistet (s. Keret. I Note 66)., eines von einer und zwei von einer anderen, oder27 eines von einer und …. drei von einer anderen, oder27 eines von einer und …. zehn von einer anderen, oder27 eines von einer und …. hundert von einer anderen28 ebenso auch: eines von einer und zwei von einer anderen und drei von einer anderen und zehn von einer anderen und hundert von einer anderen., so ist nur eine den Opfern der mit den wenigsten daran Beteiligten entsprechende Anzahl tauglich29 denn würde man ein Tier über die in ihren Opfern enthalten gewesene Anzahl von Ganzopfern oder Sündopfern als Ganzopfer bezw. Sündopfer darbringen, so würde in dem Falle, dass alle die als Ganzopfer bezw. als Sündopfer dargebrachten Tiere zu den Opferpaaren dieser Frau gehört haben, schon eine Taube als Ganzopfer dargebracht werden, die als Sündopfer, oder als Sündopfer, die als Ganzopfer hätte dargebracht werden sollen. Abweichend von allen übrigen Kommentatoren erklärt Maim. (Comment.), dass auch hier die Mischna wie weiter III 1 und 2 von dem Fälle spricht, dass der Priester die untereinander geratenen Tauben bereits dargebracht hat (seine Erklärung zu der dort gemachten Unterscheidung zwischen כהן נמלך und כהן שאינו נמלך s. weiter III Note 2). Hatten beide Frauen die gleiche Anzahl von Tauben, so gilt die Hälfte der Tauben jeder der beiden Frauen für tauglich und die Hälfte für untauglich, gleichviel ob der Priester die sämtlichen Tauben oben oder die sämtlichen Tauben unten oder die Hälfte von ihnen oben und die andere Hälfte unten dargebracht hat. Hatte die eine der Frauen mehr Tauben als die andere, so ist in den ersten beiden Fällen ebenfalls die Hälfte der Tauben jeder der beiden Frauen tauglich und die Hälfte untauglich, in dem letzteren Fälle dagegen sind nur die Tauben der Frau, die die geringere Anzahl hatte, tauglich (המועט כשר). Ebenso erklärt er dort (III, 2) das המרובה כשר, dass damit gemeint sei, nur die Tauben der Frau, die die grössere Anzahl von Tauben hatte, sind tauglich. Die Begründung, die er für beides gibt, ist schwer versländlich (s. כסף משנה zu הלכית פסולי המוקדשין VIII, 6).. Es ist kein Unterschied, ob es aus gleichem Anlass gebrachte Opfer sind oder aus verschiedenartigen Anlässen gebrachte, ob sie von einer Fran sind oder von zwei Frauen30 Von den Opferpaaren jeder der beiden Frauen dürfen immer nur so viele Tiere als Ganzopfer und so viele als Sündopfer dargebracht werden, wie sie Opferpaare hatte. Ebenso dürfen, wenn Opferpaare, die für eine Geburt dargebracht werden sollten, mit Opferpaaren derselben Frau, die für einen Blutausfluss dargebracht werden sollten, sich vermischt haben, von jeder der beiden Arten nur so viele Tiere als Ganzopfer und so viele als Sündopfer dargebracht werden, wie solche in ihnen enthalten waren. Aber selbst für den Fall, dass ein Opferpaar, das für die eine Geburt dargebracht zu werden bestimmt worden ist, sich mit einem Opferpaare vermischt hat, das von derselben Frau als Opfer für eine andere Geburt bestimmt worden ist, gilt dieselbe Beschränkung. Sind dagegen die beiden Opferpaare von derselben Frau als Opfer für zwei Geburten bestimmt worden, ohne ausdrücklich zu bestimmen, dass das eine Paar für die eine Geburt und das andere für die andere verwendet worden soll, so dürfen zwei beliebige von den vier Tieren als Ganzopfer und die beiden anderen als Sündopfer dargebracht werden..
כֵּיצַד מִשֵּׁם אֶחָד, לֵידָה וְלֵידָה, זִיבָה וְזִיבָה, מִשֵּׁם אֶחָד. מִשְּׁנֵי שֵׁמוֹת, לֵידָה וְזִיבָה. כֵּיצַד שְׁתֵּי נָשִׁים, עַל זוֹ לֵידָה וְעַל זוֹ לֵידָה, עַל זוֹ זִיבָה וְעַל זוֹ זִיבָה, מִשֵּׁם אֶחָד. מִשְּׁנֵי שֵׁמוֹת, עַל זוֹ לֵידָה וְעַל זוֹ זִיבָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, שְׁתֵּי נָשִׁים שֶׁלָּקְחוּ קִנֵּיהֶן בְּעֵרוּב, אוֹ שֶׁנָּתְנוּ דְמֵי קִנֵּיהֶן לַכֹּהֵן, לְאֵיזוֹ שֶׁיִּרְצֶה כֹהֵן יַקְרִיב חַטָּאת, וּלְאֵיזוֹ שֶׁיִּרְצֶה כֹהֵן יַקְרִיב עוֹלָה, בֵּין מִשֵּׁם אֶחָד, בֵּין מִשְּׁנֵי שֵׁמוֹת: Was heisst aus gleichem Anlass31 bei Opfern einer und derselben Frau. ? Für eine Geburt32 S. Lev. 12, 8. und für noch eine Geburt, für einen Blutausfluss33 S. Lev. 15, 29. und für noch einen Blutausfluss, das ist aus gleichem Anlass. Was aus verschiedenartigen Anlässen? Für eine Geburt und für einen Blutausfluss. Wie ist gemeint von zwei Frauen? Von der einen für eine Geburt und von der anderen für eine Geburt, von der einen für einen Blutausfluss und von der anderen für einen Blutausfluss, das ist aus gleichem Anlass. Und aus verschiedenartigen Anlässen? Von der einen für eine Geburt und von der anderen für einen Blutausfluss. R. Jose sagt: Wenn zwei Frauen ihre Vogelpaare gemeinsam gekauft haben34 Nach Raschi (zu Talm. Erub. 37 a): wenn sie beim Einkaufen die Bestimmung darüber, weiches von den vier Tieren als Ganzopfer und welches als Sündopfer für jede von ihnen dargebracht werden soll, ausdrücklich dem Priester überlassen haben, auch wenn sie dann nachträglich dennoch selbst darüber bestimmt haben, nach Maim. (הלכות פסולי המוקדשין VIII, 8; s. כסף משנה): auch wenn sie dieses nicht ausdrücklich erklärt, sondern beim Einkauf darüber überhaupt nichts bestimmt haben. oder das Geld für ihre Vogelpaare dem Priester gegeben haben35 und dieser dann die zwei Vogelpaare für sie gekauft hat., so kann der Priester, welches Tier36 Talmudausg: לאיזו. er will, als Sündopfer und, welches er will, als Ganzopfer darbringen37 weil die Bestimmung darüber, welches von den Tieren als Ganzopfer und welches als Sündopfer dargebracht werden soll, nur entweder beim Einkaufen oder Heiligen der Tiere getroffen werden kann oder durch den Priester bei der Darbringung, eine dazwischen getroffene Bestimmung dagegen keine Gültigkeit hat (Joma 41 a). Nach der Erklärung von Tosaf. (Erub. 37 a v. כשהתנו) spricht R. Jose von dem Fall, dass die Frauen bzw. der Priester beim Einkauf bald bestimmt haben, welches von den Paaren für jede von ihnen dargebracht werden soll, das לאיזה שירצח כהן wäre danach zu erklären: je nach der Bestimmung, welche von dem Priester (und ebenso im ersteren Falle von den Frauen selbst) beim Einkaufen getroffen wird, kann welches immer von den Tieren als Sündopfer und welches immer als Ganzopfer dargebracht werden, und will der Ausspruch des R. Jose nur besagen, dass die Paare nicht als unter einander gekommene betrachtet werden, trotzdem sie für gemeinschaftliches Geld angeschafft worden sind., sei es dass sie aus gleichem Anlass, sei es dass sie aus verschiedenen Anlässen dargebracht werden.